Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für den Besuch und die Benutzung der Tennishalle Vollmann und für die Anmietung der Plätze gelten allein die Geschäftsbedingungen, in Verbindung mit der offen im Clubraum aushängenden Haus- und Hallenordnung und der ebenfalls offen aushängenden gültigen Mietpreisliste.
2. Besucher, Benutzer und Mieter erkennen die Geschäftsbedingungen, in Verbindung mit der offen im Clubraum aushängenden Haus- und Hallenordnung und der ebenfalls offen aushängenden gültigen Mietpreisliste in allen Teilen an, wenn sie diesen vor Inanspruchnahme der Leistungen nicht widersprechen.
3. Änderungen der Geschäftsbedingungen, der Haus- und Hallenordnung oder der Mietpreise, die ab 01. März eines jeden Jahres Gültigkeit haben sollen, werden rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden, durch offene Aushängung im Clubraum bekanntgegeben.
4. Jahresmieter haben bei der Anmietung von Plätzen Vorrang vor Halbjahresmietern.
5. Der Mieter hat erst nach vollständiger Bezahlung der Anmietung Anspruch auf Platzbenutzung. Alle Rechnungen sind sofort bei Erhalt netto, ohne Abzug, zahlbar.
6. Bei Nichtinanspruchnahme eines angemieteten Platzes besteht für den Mieter kein Ersatzanspruch für einen anderen Zeitpunkt und auch kein solcher auf Mietpreiserstattung bzw. Mietpreisminderung.
7. Alle Jahresmieter und Halbjahresmieter haben ihre jeweilige Anmietzeit bis spätestens 31. März eines jeden Jahres aufzukündigen, wenn keine Verlängerung gewünscht wird. – Die Kündigung hat rechtzeitig schriftlich zu erfolgen; der einfache Brief gilt als empfangen am 4. Tag ab Postaufgabe.
8. Kündigt der Jahresmieter oder Halbjahresmieter nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Anmietzeit um den gleichen Zeitraum wie der vorher angemietete Zeitraum.
9. Reservierungen für Einzelstunden werden nur online über www.bookandplay.de entgegengenommen. Gespielte Stunden werden im folgenden Monat per SEPA-Lastschrift vom Konto abgebucht. Die Rechnungen werden als PDF-Datei an die bei BOOKANDPLAY angegebene E-Mail Adresse versendet.
10. Der Vermieter verpflichtet sich, im Rahmen der vom Mieter gebuchten und bestätigten Anmietzeit wahlweise gleichwertigen Ersatz zu leisten oder den gezahlten Betrag zurückzuerstatten, wenn dem Mieter durch Verschulden des Vermieters nicht die Möglichkeit gegeben ist, zum angemieteten und bestätigten Zeitpunkt den Platz in Anspruch zu nehmen. – Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
11. Überträgt ein Mieter seine Ansprüche auf eine andere Person, ohne den Vermieter vorher von seiner Absicht zu unterrichten bzw. nach Ablehnung der vorgeschlagenen Person durch den Vermieter, so haftet allein der Mieter in der Form, als hätte er die Inanspruchnahme genutzt.
12. Der Besuch und die Benutzung der Tennishalle und aller ihrer integrierten Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet auch nicht für Vermögensgegenstände, die dem Besucher oder Benutzer der Tennishalle abhanden gekommen sind oder beschädigt wurden.
13. Der Vermieter haftet nur im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht.
14. Bei grobem Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen oder die Haus- und Hallenordnung kann der Vermieter den Mieter oder der vom Mieter vorgeschlagenen und vom Vermieter akzeptierten Person die Inanspruchnahme der Anmietung verweigern bzw. den Besuch unterbinden. – Im Falle einer Verweigerung sind Ersatzansprüche seitens des Mieters oder der vom Mieter vorgeschlagenen und vom Vermieter akzeptierten Person ausgeschlossen.
15. Sich eventuell ergebende Streitigkeiten sind zunächst grundsätzlich auf gütlichem Wege zu regeln und nur für den Fall keiner Einigung gilt als Gerichtsstand für alle Parteien das Amtsgericht Schwelm/Westf. vereinbart.
16. Im übrigen hat das Recht des BGB, bei Verträgen mit Firmen zusätzlich das HGB (jeweils neueste Fassung) Gültigkeit.